Als neues Mitglied im Förderverein Romanische Kirchen sind Sie uns herzlich willkommen.

Mitglied kann jede natürliche und jede juristische Person werden, welche die Ziele des Vereins unterstützen will.
Der Eintritt kann jederzeit durch schriftliche Anmeldung an die Adresse des Fördervereins erfolgen.
Zum Beitrittsformular
Der Mindestbeitrag beträgt z.Z. für
Einzelpersonen € 36
Schüler, Studenten (mit Studien-Bescheinigung;
bis zum vollendeten 27. Lebensjahr) € 15
juristische Personen € 72
Die Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung und allen öffentlichen Veranstaltungen des Fördervereins.
Alle Mitglieder erhalten als Jahresgabe die jeweils neue Ausgabe des Jahrbuchs Colonia Romanica.
Außerdem besteht die Möglichkeit, an den vom Förderverein wissenschaftlich betreuten Exkursionen und Studienreisen teilzunehmen.

Auch als Nichtmitglied können Sie uns durch Spenden unterstützen.
Spenden können steuermindernd geltend gemacht werden. Bei Spenden bis 200 € genügt die Buchungsbestätigung der Bank (Kontoauszug) zusammen mit der Bestätigung des Fördervereins, die Sie unter folgendem Link finden:
Zuwendungsbestätigung des Vereins
für Spenden und Mitgliedsbeiträge
Beachten Sie dazu auch folgende Information des Schatzmeisters:
(Informationsquelle: "Vereine & Steuern" –
Arbeitshilfe für Vereinsvorstände und Mitglieder)
Herausgeber: Finanzministerium des Landes NRW
Sehr geehrte Damen und Herren,
herzlichen Dank für die Unterstützung unseres Vereins und das uns entgegengebrachte Vertrauen.
Der Förderverein Romanische Kirchen Köln e.V. ist ein gemeinnütziger Verein. Somit können Beitrags- und Spendenzahlungen an den Verein steuerbegünstigt abgesetzt werden.
Wenn die Zuwendung 200,00 EUR nicht übersteigt, genügt als Nachweis (anstelle einer förmlichen von einer zeichnungsberechtigten
Person unterschriebenen Zuwendungsbestätigung) die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes. Das ist in der Regel der Kontoauszug. Aus dem gehen der Name und die Kontonummer des Spenders, der Name des Spendenempfängers, der zugewendete Betrag und der Buchungstag hervor.
Auf dem Kontoauszug stehen jedoch nicht die erforderlichen Angaben über die Steuerbegünstigung unseres Vereins und die von dem Verein verfolgten steuerbegünstigten Zwecke.
Um dem ehrenamtlichen Schatzmeister die Arbeit zu erleichtern und um Portokosten einzusparen, bitten wir Sie, den Kontoauszug zusammen mit der unter dem Link angegebenen Bestätigung beim Finanzamt einzureichen.
Freundliche Grüße
Dr. Klaus Steinbrink
Schatzmeister

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