Willkommen

Beitragszahlung

1. Lastschriftermächtigung

 

Wir würden uns freuen, wenn Sie uns ein Lastschriftmandat erteilen würden. Dies erleichtert Ihnen und uns die Arbeit.

 

Unsere für SEPA-Lastschriften erforderliche Gläubiger-ID für den Lastschrifteinzug lautet: DE27FRK00000581386.

Als Mandatsreferenz verwenden wir Ihre Mitgliedsnummer. Den Mitgliedsbeitrag ziehen wir jährlich am dritten Montag im Januar ein.

 

2. Überweisung

 

Wenn Sie nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, Sie also den Mitgliedsbeitrag an den Förderverein überweisen, bitten wir dies zu Beginn des Kalenderjahres zu erledigen. Ihr Beitrag muss spätestens bis zum 31. März auf einem der Konten des Fördervereins eingegangen sein.

 

Die Kontonummern des Fördervereins Romanische Kirchen lauten:

 

Sparkasse KölnBonn

IBAN: DE97 3705 0198 0012 1222 14

BIC: COLSDE33

 

Kreisparkasse Köln

IBAN: DE87 3705 0299 0000 1566 66

BIC: COKSDE33

 

Volksbank Köln Bonn eG

IBAN: DE39 3806 0186 6300 4110 19

BIC: GENODED1BRS

 

Sie erhalten keine Beitragsrechnung. Für nicht entrichtete Beiträge oder Teilbeträge werden ab dem 2. Quartal Zahlungserinnerungen verschickt.

Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie sich zu einem Lastschrifteinzugsverfahren entschließen könnten. Dies erspart uns Zeit und Geld, das wir gerne den romanischen Kirchen zukommen lassen möchten.

 

Zuwendungsbestätigungen

1. Zuwendungen unter 300 Euro

 

Mitgliedsbeiträge und Spenden können Sie steuermindernd geltend machen. Hierfür verlangen die Finanzbehörden grundsätzlich eine Zuwendungsbestätigung auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck.

Jedoch reicht anstelle dieses Vordrucks der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung Ihres Kreditinstituts aus, wenn der Mitgliedsbeitrag und eventuelle weitere Spenden an den Förderverein 300 Euro nicht übersteigen. Die Buchungsbestätigung ist in der Regel der Kontoauszug.

Die Buchungsbestätigung wird vom Finanzamt nur anerkannt, wenn aus ihr

• der Namen und die Kontonummer des Mitglieds oder Spenders (also von Ihnen) sowie

• der Namen und Kontonummer des Spendenempfängers (also des Fördervereins) und

• der zugewendete Betrag, der Buchungstag und die tatsächliche Durchführung ersichtlich sind.

Zusätzlich zum Bareinzahlungsnachweis oder der Buchungsbestätigung müssen Sie dem Finanzamt noch einen vom Förderverein ausgefertigten Beleg vorlegen, in dem die erforderlichen Angaben über die Steuerbegünstigung unseres Vereins und die von dem Verein verfolgten steuerbegünstigten Zwecke genannt sind.

Diesen Beleg legen wir dem letzten Rundschreiben eines Jahres bei.

Zusammengefasst gilt also Folgendes:

Wenn Sie Mitgliedsbeiträge und Spenden steuermindernd bis 300 Euro geltend machen wollen, müssen Sie auf jeden Fall

• den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (Kontoauszug) zusammen

• mit dem vom Schatzmeister unterzeichneten Beleg des Fördervereins

beim Finanzamt einreichen.

 

2. Zuwendungen über 300 Euro

 

Sollten Ihr Mitgliedsbeitrag und eventuelle Spenden an den Förderverein den Betrag von 300 Euro übersteigen, erhalten Sie automatisch bis spätestens zum Januar des Folgejahres eine Zuwendungsbestätigung.


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